Besteuerung der Barabfindung bei einem Aktientausch nach Einführung der Abgeltungsteuer
Von autor am 25. Januar 2017 um 11:46
Nr. 3 vom 18. Januar 2017
Urteil vom 20.10.2016 VIII R 10/13
Erhält ein Aktionär einen Barausgleich anlässlich eines Aktientausches für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien, die wegen Ablaufs der einjährigen Veräußerungsfrist bereits steuerentstrickt waren, ist die Zahlung nicht in eine einkommensteuerpflichtige Dividende umzuqualifzieren, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. Oktober 2016 VIII R 10/13 entschieden hat.
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